Dr. Petra Lütz kämpft mit der Prüfungsstelle Ärzte Bayern, die ihre Arbeit für zu teuer hält. Der Streit ist nicht gelöst – doch schon droht neuer.
Der Streit zwischen Dr. Petra Lütz und der Prüfungsstelle Ärzte Bayern um die Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Hausbesuchen zieht weitere Kreise. Während der Ärztin aus Rohr im Kreis Kelheim bislang Strafzahlungen lediglich für das dritte Quartal im Jahr 2017 drohten, wurden nun auch Prüfungsverfahren für weitere vier Quartale eingeleitet. Laut einem Bescheid der bayerischen Prüfbehörde, der der Mittelbayerischen Zeitung vorliegt, wird Lütz‘ Behandlungsweise nun bis einschließlich 3/2018 unter die Lupe genommen. Damit steigt auch die Summe der möglichen Rückzahlungen deutlich an.
Bisher ging es bei der Auseinandersetzung nur um den Zeitraum 3/2017. Für dieses Vierteljahr hatte die Prüfungsstelle mehr als die Hälfte der von Dr. Lütz erbrachten Besuche in zwei Altenheimen im Kreis Kelheim als unwirtschaftlich eingestuft. Die geforderten Rückzahlungen beliefen sich auf rund 7600 Euro. Da sich an der Behandlungsweise der Ärztin in den Folgequartalen nichts änderte, die Zahl der Hausbesuche also gleich blieb, könnte nun bereits eine Summe in mittlerer fünfstelliger Höhe auf sie zukommen.
Dr. Lütz ist bereit, vor Gericht zu ziehen
Die Rückforderungen für 3/2017 hat Dr. Lütz bereits schwarz auf weiß – die Mittelbayerische hatte darüber berichtet. Da sie diese Strafzahlung nicht akzeptieren will, zog die Ärztin Mitte Dezember 2019 vor den Beschwerdeausschuss der Ärzte Bayern. Laut Lütz habe ihr die Prüfungsstelle Ende vergangener Woche in Aussicht gestellt, ihr das Ergebnis dieser Verhandlung „in wenigen Tagen“ zuzuschicken. „Ich warte täglich auf den Postboten, der mir den amtlichen Bescheid bringt, in dem dann steht, was ich wirklich zahlen muss“, sagt Lütz. Sie gehe nicht davon aus, dass die rund 7600 Euro reduziert oder gar gestrichen werden – und kündigt bereits weiteren Widerstand an. Der Weg werde sein, dass „ich mir dann einen Anwalt suche, mich anwaltlich vertreten lasse und vor das Sozialgericht gehe.“
Die Prüfungsstelle Ärzte Bayern stellt die Lage komplett anders da. Im Gespräch mit der Mittelbayerischen bestritt deren Geschäftsführerin Katrin Blaschek, die Hausbesuche in den Altenheimen generell abzulehnen. „Es ist komplett klar, dass diese Menschen behandelt werden dürfen und auch in der Häufigkeit behandelt werden dürfen, wie es medizinisch erforderlich ist“, sagte Blaschek. Allerdings können nach Ansicht der Behörde Besuche gebündelt und damit Kosten reduziert werden. „Es ist dem Wirtschaftlichkeitsgebot geschuldet, dass man, wenn es medizinisch möglich ist, Hausbesuche zusammenfasst“, sagt die Prüfungsstellenleiterin weiter.
Prüfungsstelle widerspricht sich selbst
Hintergrund dieses Einwandes ist, dass bei den Abrechnungen zwischen dringenden Erstbesuchen und sogenannten Mitbesuchen unterschieden wird. Letztere fallen an, wenn ein Arzt ohnehin für eine akute Behandlung etwa im Altenheim ist und bei diesem Besuch weitere Patienten mitbehandelt. Anfahrtskosten fallen dann beispielsweise nicht extra an. Aus Sicht der Prüfungsstelle ist diese Art der Behandlung wirtschaftlicher. Deren Leiterin Blaschek macht zum konkreten Fall von Dr. Lütz keine Aussage, da sie an die Schweigepflicht gebunden ist.
Laut der Roher Ärztin widerspricht Blaschek damit allerdings dem Prüfungsbescheid ihrer eigenen Behörde. Denn bei den Rückforderungen für das dritte Quartal 2017 geht es um eben solche Mitbesuche. 585-mal hat Lütz diesen Posten in diesem Zeitraum abgerechnet. „Wenn man in diesen Prüfungsbescheid schaut, dann streichen sie mir 55 Prozent der Mitbesuche. Diese Mitbesuche sind schon gebündelt“, sagt Lütz, und schimpft: „Die Prüfungsstelle widerspricht sich vorwärts, rückwärts, hoch und runter.“
Foto: Praxis Lütz