Der afghanische Täter von Arnschwang trat vom Islam zum Christentum über. An dem Fall entzündet sich eine hitzige Debatte.
Der Fall ist heikel – auch für die katholische Kirche: Am vergangenen Samstag erstach ein 41-jähriger Afghane in einer Asylunterkunft im oberpfälzischen Arnschwang einen fünfjährigen Jungen. Zuvor hatte der Mann wegen schwerer Brandstiftung in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Landsberg am Lech eine lange Haftstrafe verbüßt. In der Zeit im Gefängnis war der frühere Muslim zum Christentum übergetreten. Mit seiner Konversion wollte der Mann mutmaßlich seine Abschiebung in sein Herkunftsland verhindern – was auch gelang. An dem Fall entflammt sich nun eine Debatte über die Glaubwürdigkeit von Glaubenswechseln: Erschleichen sich Flüchtlinge mit der Taufe bessere Chancen auf Asyl? Prüfen Priester und Seelsorger deren Ernsthaftigkeit ausreichend?
Im Arnschwanger Fall richten sich diese kritischen Fragen besonders an das Bistum Augsburg. Diesem gehört der Gefängnisseelsorger an, der den 41-jährigen Täter auf seinem Weg hin zum Christentum begleitete. Der stellvertretende Generalvikar des Bistums Augsburg, Prälat Bertram Meier, gab unserem Medienhaus Auskunft darüber, wie der Glaubensübertritt abläuft: Der Seelsorger spreche mit dem Konvertiten ausführlich über dessen Lebensgeschichte, es finde eine Glaubensunterweisung, eine sogenannte Katechese statt, und der Seelsorger mache sich ein Bild von den individuellen Beweggründen. „Das Vertrauen muss wachsen“, sagt Meier. „Das ist ein Weg über Monate hinweg.“
Der Gefängnisseelsorger entscheidet
Die Entscheidung, ob eine inhaftierte Person zum Christentum übertreten darf, liegt letztlich beim betreuenden Gefängnisseelsorger. Im Fall des Arnschwanger Täters war das Pater Patrick Leopold vom Bistum Augsburg. Einem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) München zu dem strafrechtlichen Fall ist zu entnehmen, dass der Afghane am 15. April 2012 getauft und gefirmt wurde. Für eine Stellungnahme war Seelsorger Leopold am Donnerstag nicht zu erreichen.
„Taufe schützt vor Kriminalität nicht“
Prälat Meier bezeichnet seinen Bistumskollegen als erfahrenen Kirchenmann, der auf lange Jahre seelsorgerischer Arbeit zurückblickt. Dennoch räumt Meier ein: „Taufe schützt vor Kriminalität nicht.“ Auch ein Seelsorger könne nichts ins Herz eines Menschen blicken. „Der Mensch ist auch ein Abgrund“, sagt der Geistliche. Er verweist auf Barmherzigkeit, die die Kirche auch schweren Straftätern entgegenbringen wolle. „Wenn die kirchlichen Bedingungen erfüllt sind, können wir Sakramente nicht verweigern.“ In einer schriftlichen Erklärung weist Meier zudem darauf hin, dass die ausdrückliche Erlaubnis des Bischöflichen Ordinariates eingeholt werden muss, bevor die Taufe gespendet wird. Damit solle sichergestellt werden, „dass sich niemand die Taufe sozusagen ,erschleicht’.“ Dem Bistum Augsburg sei auch kein einziger Fall bekannt, bei dem die Taufe als Vorwand genutzt wurde, um nicht abgeschoben zu werden. Der Fall des Arnschwanger Täters, der sich von einem Geistlichen des Augsburger Bistums taufen ließ, lässt diese Aussage in einem anderen Licht erscheinen.